Nutzung & Mitwirken · Überblick
Nutzung & Mitwirken
STANDARD-8 soll weitergegeben werden. Diese drei Seiten regeln, unter welchen Bedingungen das geht, womit sich das Framework sauber vortragen lässt und wie Erfahrungen zurückfließen.
Das Wichtigste in Kürze
Was darf man mit STANDARD-8 machen, und was braucht eine Anfrage?
- Private und nicht-kommerzielle Nutzung ist frei — ohne Registrierung, ohne Kosten, auch innerhalb eines gewinnorientierten Unternehmens.
- Bedingung ist die sichtbare Namensnennung: „STANDARD-8" mit Verweis auf standard-8.de, in derselben Schriftgröße wie der übrige Text.
- Bezahlte Beratung, bezahlte Trainings und der Verkauf abgeleiteter Materialien sind kommerzielle Nutzung — dafür ist eine Anfrage zu stellen.
- Anpassen ist ausdrücklich vorgesehen; angepasste Fassungen sind als eigene Adaption zu kennzeichnen, verbindlich bleibt die versionierte Spezifikation.
- STANDARD-8 ist keine eingetragene Marke und kein Zertifizierungssystem; eine offizielle Herausgeberschaft darf nicht suggeriert werden.
- Rückmeldungen gehen in die nächste Version ein — Berichte über gescheiterte Anläufe sind dabei die nützlichsten.
Übersicht
Drei Seiten
Lizenz & Nutzung
Was frei ist, was eine Anfrage braucht, wie die Namensnennung aussehen muss und wie mit angepassten Fassungen umzugehen ist.
Zur LizenzMaterial für Berater & Lehre
Foliensätze, Grafiken in Druckqualität, offizielle Kurzbeschreibungen und Zitierhinweise für Vorträge, Seminare und Unterricht.
Zum MaterialFeedback & Mitwirken
Erfahrungen zurückspielen, Lücken melden, Praxisberichte einreichen — auch und gerade über das, was nicht funktioniert hat.
Zum FeedbackSchnellprüfung
Frei oder Anfrage
Die Trennlinie verläuft nicht zwischen privat und beruflich, sondern zwischen Anwenden und Verkaufen.
| Vorhaben | Einordnung |
|---|---|
| Das Framework im eigenen Haus anwenden, auch als GmbH mit Gewinnabsicht | Frei |
| Die Vorlagen ausfüllen, anpassen und intern weitergeben | Frei |
| In einem unentgeltlichen Vortrag oder im Unterricht zitieren | Frei |
| In bezahlter Beratung oder in bezahlten Trainings einsetzen | Anfrage stellen |
| Materialien auf Basis von STANDARD-8 verkaufen | Anfrage stellen |
| Den Namen „STANDARD-8" im eigenen kommerziellen Angebot führen | Anfrage stellen |
Anfragen gehen formlos an standard8@jakob-sommer.de, mit einer kurzen Beschreibung des geplanten Einsatzes. Über jede Anfrage wird im Einzelfall entschieden — die Nachricht ist der Antrag, nicht die Erlaubnis.
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Was sonst noch dazugehört
Die 16 Vorlagen kosten nichts, sind aber an eine E-Mail-Adresse gebunden: Nach dem Absenden des Formulars kommt ein Link, der 24 Stunden gültig ist und bis zu fünf Abrufe erlaubt. Der Grund ist keine Reichweitenverwertung, sondern die Frage, welche Vorlagen überhaupt gebraucht werden — gespeichert bleiben davon am Ende nur anonyme Zähler je Vorlage. Was genau wie lange gespeichert wird, steht in der Datenschutzerklärung.
- Vorlagen & Downloads — die 16 ausfüllbaren A4-Dokumente, je Methode eines.
- Der Standard — die zitierfähige Referenzfassung mit Version und Änderungshistorie.
- Über uns — wer hinter STANDARD-8 steht und woher die Erfahrung kommt.
FAQ
Häufige Fragen
Muss ich mich anmelden oder Bescheid geben, bevor ich STANDARD-8 einsetze?
Für die nicht-kommerzielle Nutzung nicht. Es gibt keine Registrierung, keine Lizenzdatei und keine Meldepflicht — auch nicht für den Einsatz in einem gewinnorientierten Unternehmen, solange die Anwendung im eigenen Haus stattfindet. Eine Anfrage ist erst nötig, wenn auf Basis von STANDARD-8 etwas verkauft wird. Die Abgrenzung im Einzelnen steht unter Lizenz & Nutzung.
Wie muss die Namensnennung aussehen?
Sichtbar und lesbar: der Name „STANDARD-8" zusammen mit einem Verweis auf standard-8.de, in derselben Schriftgröße und im selben Kontrast wie der umgebende Text. Auf einer Folie genügt eine Fußzeile, in einem Dokument eine Quellenangabe an der Stelle, an der die Inhalte stehen. Nicht ausreichend ist eine Nennung, die kleiner gesetzt oder in ein Impressum ausgelagert ist.
Was passiert mit eingesendeten Rückmeldungen?
Sie werden gesichtet und fließen in die nächste Fassung der Spezifikation ein, die eine Versionsnummer und eine Änderungshistorie führt. Am nützlichsten sind Berichte über gescheiterte Anläufe: Sie zeigen Lücken, die aus der Innensicht nicht sichtbar sind. Ein Anspruch auf Aufnahme entsteht daraus nicht, eine Antwort gibt es aber.
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